Ich arbeite im Schwerpunkt verhaltenstherapeutisch.
Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten und unbewussten Lernprozessen sind. In der Behandlung wird gemeinsam mit der Therapeutin erarbeitet, welche Bedingungen zur Entstehung und zur Aufrechterhaltung des vorhandenen Problems geführt haben. Im nächsten Schritt werden vorhandene Stärken und Fähigkeiten genutzt, um das eigene Denken, Handeln und Fühlen aktiv zu verändern.
Ablauf einer psychotherapeutischen Behandlung
1. Psychotherapeutische Sprechstunde
Die Sprechstunde umfasst das Erstgespräch und bis zu 4 weitere Termine. In den Sprechstunden soll eingeschätzt werden, ob eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt und welche Behandlung erforderlich ist. Zudem erhalten meine Patienten Informationen zum weiteren Ablauf einer Psychotherapie. Wenn keine Behandlung indiziert ist, informiere ich über geeignete Alternativen.
2. Probatorische Sitzungen
Die probatorischen Gespräche schließen sich an die Durchführung von Sprechstunden an und dienen der weiteren diagnostischen Klärung des Krankheitsbildes und zur Klärung der Frage, welches Therapieverfahren im Einzelfall geeignet ist. Es können bis zu 6 probatorische Sitzungen durchgeführt werden.
3. Psychotherapeutische Akutbehandlung
Die Akutbehandlung kann sofort an das Erstgespräch anschließen, wenn dort ein dringender Behandlungsbedarf festgestellt wird. Durch die Behandlung soll eine Chronifizierung der Symptomatik verhindert werden und eine kurzfristige Stabilisierung erreicht werden.
4. Kurzzeittherapie
Die Kurzzeittherapie umfasst 12 Behandlungsstunden + Bezugspersonenstunden. und kann ggf. um weitere 12 Sitzungen + Bezugspersonenstunden verlängert werden. Die Kostenübernahme muss durch die Krankenkassen vor Beginn der Behandlung im Rahmen eines Antragsverfahrens bewilligt werden.
5. Langzeittherapie
Die Langzeittherapie umfasst einen individuell festzulegenden Umfang an Behandlungsstunden, der über die Dauer einer Kurzzeittherapie hinausgeht. Es können bis zu 60 Behandlungsstunden + Bezugspersonensunden beantragt werden. Die Kostenübernahme muss durch die Krankenkassen vor Beginn der Behandlung im Rahmen eines Gutachterverfahrens bewilligt werden.
Haben Sie Fragen zum Therapieablauf?
Ich bin für Sie da, um Ihnen Klarheit über den Ablauf der Psychotherapie für Kinder und Jugendliche zu verschaffen.