Leistungsangebote im Überblick
- Emotionale Störungen
- Depressionen
- Angststörungen
- Selbstverletzendes Verhalten
- Schulangst & Schulverweigerung
- Traumafolgestörungen (PTBS)
- Anpassungsstörungen/Stressreaktionen
- Aufmerksamkeitsstörungen (ADHS)
- Essstörungen (Binge-Eating-Störung, Anorexie, Bulimie)
- Zwangsstörungen
- Bindungsstörungen/Eltern-Kind-Beziehungsprobleme
- Persönlichkeitsstörungen
- Störung des Sozialverhaltens
- Sprachhemmung/Sprachblockade (Mutismus)
- Schlafstörungen
- Enuresis (Einnässen)/Enkopresis (Einkoten)
- Tic-Störungen
- …
FAQ zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
1. Wie weiß ich, ob ein Kind Therapie benötigt?
- Anzeichen können plötzliche Verhaltensänderungen, starke Gefühlsäußerungen oder sozialer und emotionaler Rückzug sein.
- Wenn Sie das Gefühl haben, dass etwas nicht stimmt, kann im Rahmen der therapeutischen Sprechstunde diagnostisch eingeschätzt werden, ob ein psychotherapeutischer Behandlungsbedarf besteht oder welche anderen Unterstützungsangebote sinnvoll sein können.
2. Was kostet Psychotherapie?
- Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
- Auch private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten in der Regel. Informieren Sie sich im Zweifel vorab bei Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle und klären Sie, welche Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sein müssen.
3. Welche Altersgruppen werden behandelt?
- Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin arbeite ich mit Kindern ab dem Alter von ca. 3 Jahren, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
- In die psychotherapeutische Behandlung werden die Bezugspersonen meiner jungen Patientinnen und Patienten nach Möglichkeit immer mit einbezogen. Die Intensität des Einbezugs kann im Einzelfall variieren.
4. Sind die Sitzungen vertraulich?
- Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin unterliege ich der Schweigepflicht. Informationen werden nur auf Wunsch und mit schriftlicher Einwilligung oder im Fall von akuter Gefährdung geteilt.
5. Wer nimmt an der Behandlung teil?
- Ich arbeite mit meinen Patienten ausschließlich einzeltherapeutisch.
- Der Einbezug von Eltern und Bezugspersonen erfolgt in Form von begleitenden Elterngesprächen oder auch in gemeinsamen Terminen mit dem Kind oder Jugendlichen.
6. Wie häufig findet die Behandlung statt?
- Termine finden in der Regel wöchentlich statt.
- Zum Ende einer Psychotherapie kann der Abstand zwischen den Terminen langsam vergrößert werden
- Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Im Einzelfall kann die Sitzungsdauer variieren.